Neue Urteile des BGH zum Thema Unterhalt

Markus am 5. Juli 2009 um 13:40

BGH_17633496originallarge-4-3-800-278-0-2782-1880(Stuttgart) – Im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB ist nach der seit dem 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage auch ein vom Unterhaltspflichtigen geschuldeter Minderjährigenunterhalt nicht mehr mit dem sog. Tabellenbetrag, sondern mit dem sich nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB ergebenden Zahlbetrag zu berücksichtigen.

Darauf verweist der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht Martin Weispfenning, Geschäftsführer “Familienrecht” der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF) mit Sitz in Stuttgart unter Hinweis auf das am 30.06.2009 veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Mai 2009, Az.: VII ZR 78/08.

Die Bestimmung des § 1612 b Abs. 1 BGB verstoße auch mit dieser Wirkung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG. Ich will mehr »

Mehr arbeiten – mehr Geld? Lohnt nicht…

Markus am 5. Juli 2009 um 13:37

Wer seinem Expartner Unterhalt zahlen muss, hat von einer Gehaltserhöhung oft nur wenig – das gilt zumindest, wenn der ehemalige Ehe- oder Lebenspartner nicht erwerbstätig ist.

Unter Umständen fließt dann das zusätzliche Einkommen komplett in den Unterhalt. Das hat das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln errechnet. Ein Unterhaltspflichtiger, dessen Expartner nicht arbeitet, geht demnach leer aus, wenn sein Bruttoeinkommen von 1500 auf 2700 Euro steigt: Er erhält netto weiterhin 1000 Euro im Monat. Dagegen hat er 535 Euro mehr im Portemonnaie, wenn der Partner erwerbstätig ist und selbst monatlich 1500 Euro netto verdient.

Aber auch für den Unterhaltsbezieher lohnt es sich finanziell nur wenig, mehr zu arbeiten oder beruflich aufzusteigen. Denn wenn sein Einkommen steigt, wird der Unterhalt gekürzt. Verdient er im Monat zum Beispiel 1500 Euro brutto und der Unterhaltspflichtige 3000 Euro netto, ergibt sich für den Unterhaltsbezieher ein Einkommen von insgesamt 1741 Euro – nämlich 1063 Euro Nettogehalt und 678 Euro Unterhalt. Steigt der Bruttolohn des Unterhaltsbeziehers in diesem Beispiel um 1000 Euro, bleiben ihm davon unter dem Strich nur 220 Euro: Das Nettogehalt wächst zwar um 513 Euro, dafür sinkt der Unterhalt aber um 293 Euro.

Bewährungsstrafe für Unterschlagung von Unterhalt

Markus am 2. April 2009 um 12:40

knastjpgWegen Betruges hat das Amtsgericht Coesfeld jetzt einen 42-jährigen Nottulner zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie zu gemeinnütziger Arbeit (vier Stunden pro Woche in dieser Zeit) verurteilt. Um den Unterhalt für seine von ihm getrennt lebende Ehefrau nicht zahlen zu müssen, hatte der Mann 2002 seinen Posten als Geschäftsführer im Unternehmen seines Vaters gekündigt. Er meldete sich arbeitslos, bezog zuletzt Hartz IV. Wie das Hauptzollamt ermittelte, arbeitete er aber die ganze Zeit schwarz weiter für seinen Vater.

Junge Männer wohnen immer länger bei Mama

Markus am 1. April 2009 um 11:42

Hotel MamaLaut einer heute veröffentlichten Meldung des Statistischen Bundesamts verlassen Männer den elterlichen Haushalt später als ihre weiblichen Altersgenossinnen. Wie das Statistische Bundesamt* mitteilte, lebte im Jahr 2007 fast die Hälfte (46 Prozent) aller 24-jährigen Männer noch im Elternhaus, bei den 24-jährigen Frauen waren es nur noch 27 Prozent. Mit 30 Jahren wohnten 14 Prozent der Männer und nur noch fünf Prozent der jungen Frauen im “Hotel Mama!”.

Michael Thiel, Psychologe und Life-Coach der kabel eins-Sendung “Schluss mit Hotel Mama!”, hat für das Phänomen, dass eher die jungen Männer die “Nesthocker” sind und nicht flügge werden, eine Erklärung: “Typischerweise werden sie zuerst von ihrer Mutter, danach von ihrer Freundin und schließlich von der eigenen Frau von ‘unmännlichen’ Haushaltsdingen entlastet. Ich will mehr »

Bundesgerichtshof setzt erstmals neues Unterhaltsrecht um

Markus am 25. März 2009 um 23:27

bildjpgGeschiedene Mütter müssen grundsätzlich sehr viel früher erwerbstätig werden als bislang. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und setzte damit erstmals das 2008 reformierte Unterhaltsrecht um. Viele geschiedene Väter dürften damit finanziell erheblich entlastet werden. Laut Urteil haben geschiedene Mütter in der Regel nur noch während der ersten drei Lebensjahre des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt von ihrem Ex-Gatten. Darüber hinausgehende Fristen sind aber je nach Kindeswohl und beruflicher Situation der Mutter möglich.

Der BGH stellte nun erste Kriterien zur Auslegung des neuen Gesetzes auf. Bei der Prüfung, ob und inwieweit eine Mutter über die drei Jahre hinaus Betreuungsunterhalt bekommen soll, haben laut Gericht “kindbezogene Verlängerungsgründe” das stärkste Gewicht. Aber auch Gründe der “nachehelichen Solidarität” spielten für die Weiterzahlung über die Drei-Jahres-Frist hinaus eine Rolle. Ich will mehr »

Mietvertrag nach Scheidung

Markus am 24. März 2009 um 10:52

Getrenntlebende genießen kein Sonderkündigungsrecht!

Ehepaare, die sich in Scheidung befinden, müssen oft erstaunt feststellen, dass Sie keinerlei Sonderkündigungsrecht für ihre gemeinsame Wohnung besitzen. Die Zerrüttung und Trennung ist der Sphäre der Mieter zuzurechnen. Sie schulden beide weiterhin ihrem Vermieter die Miete als Gesamtschuldner, selbst wenn einer der Ex-Partner auszieht. Nur wenige werden, vielleicht aus finanzieller Not heraus, eine räumliche Aufteilung in der Wohnung vornehmen. Viele ziehen es vor, wegzuziehen.
Dem Ausziehenden steht dabei kein alleiniges Kündigungsrecht zu. Hier hilft oft nur ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter und u.U. ein Aufhebungsvertrag. Suchen Sie auf jeden Fall eine einvernehmliche Lösung.

Kinderarmut in Deutschland

Markus am 24. März 2009 um 10:43

Kinderarmut Junge mit Ball vor HochhausUngefähr drei Millionen Kinder in unserem Land leben in Armut und unter schwierigen Bedingungen. Die meisten von diesen Kindern glauben trotzdem fest an eine gute Zukunft – und vor allem an sich selbst.

Kinder aus ärmeren Familien müssen in ihren jungen Jahren auf Vieles verzichten: auf entsprechende Freizeitgestaltung und Förderung, zum Teil aber auch auf die so wichtige Liebe und Fürsorge ihrer Eltern. Dennoch haben gerade diese Kinder großes Vertrauen in sich selbst und ihre bessere Zukunft. 89,2 Prozent von diesen Kindern glauben, ihr Leben werde in Zukunft richtig schön. 85,1 Prozent der Kinder denken, dass sie “viele Dinge gut können“ und ungefähr 70,8 Prozent sind davon überzeugt, dass sie auch viele ihrer “Probleme lösen können“. Ich will mehr »

Alleinerziehende müssen früher Vollzeit arbeiten

Markus am 23. März 2009 um 14:11

imagesMit der Reform des Unterhaltsrechts zum 1. Januar 2008 wurde der Grundsatz der nachehelichen Eigenverantwortung gestärkt. Für die Zeit ab Vollendung des dritten Lebensjahres steht dem betreuenden Elternteil nach der gesetzlichen Neuregelung nur noch ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt aus Billigkeitsgründen zu. Dies hat der Bundesgerichtshof nun in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht klargestellt. Gerade Frauen, die für die Erziehung von Kindern ihren Beruf aufgeben, sollten ihre Rechte durch notariellen Ehevertrag absichern.

In seinem Urteil vom 18. März 2009 (XII ZR 74/08) hatte der Bundesgerichtshof über die umstrittene Rechtsfrage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen dem betreuenden Elternteil eines Kindes Unterhalt zusteht und ob dieser Anspruch zeitlich befristet werden kann. Ich will mehr »

Neues Unterhaltsrecht verwirrt alle

Markus am 19. Oktober 2008 um 16:54

Mit Verwirrung, Unsicherheit und falschen Vorstellungen reagieren scheidungswillige Paare auf das neue Unterhaltsrecht. “Viele Männer glauben, jetzt nichts mehr zahlen zu müssen”, sagte der Vorsitzende des Deutschen Familienrechtsforums, Rechtsanwalt Volker Rabaa, in Stuttgart. Ich will mehr »